| Wir
suchen eine/n Auszubildende/Auszubildenden für den Beruf
des/der Tierpflegers/in, Fachrichtung Tierheim
Das Aufgabengebiet umfasst die
Pflege und Gesundheitsüberwachung von Tierheim-Tieren. Die Reinigung, Desinfektion, Pflege und
Wartung der Tierhausräumlichkeiten und -anlagen gehört ebenso zu ihren
zukünftigen Pflichten wie das Transportieren schwerer Lasten.
Sie
sind
zuverlässig, flexibel, teamfähig, arbeiten sehr genau,
selbständig und gründlich und sind unseren Tieren gegenüber
absolut einfühlsam und geduldig. Sie scheuen keine
körperliche Arbeit, sind körperlich belastbar und fit und können auch
an Wochenenden und
Feiertagen im Tierheim mithelfen. Die
strikte Einhaltung des Tierschutzgesetzes oder besondere interne
Hygienevorschriften erfordern gute Fachkenntnisse und ein hohes Maß an
Verantwortungsbereitschaft. Da
die Tiere rund um die Uhr versorgt sein müssen, arbeiten Tierpfleger
auch regelmäßig an Wochenenden und Feiertagen. Dies setzt Flexibilität
voraus. Die Ausbildungszeit
beträgt 3 Jahre. Ihre
Aufgaben:
- Sie
pflegen und
versorgen Tiere
- Sie
erkennen und berücksichtigen die Systematik, Anatomie, Physiologie und
das Verhalten von Tieren
- Sie richten Tierunterkünfte ein,
reinigen, desinfizieren sie und halten
diesen Zustand
- Sie
transportieren Tiere
- Sie
erkennen Krankheiten und beugen ihnen vor
- Sie kommunizieren mit internen und
externen Kunden
Ihr
Profil:
- Guter
Hauptschulabschluss oder Realschulabschluss
- Feingefühl im Umgang mit
Tieren
- Sinn für
Ordnung, Sauberkeit und Hygiene
- Eignung und Bereitschaft zu
körperlicher Arbeit
- Keine
Tierhaarallergie
- Führerschein
- Ausgeprägtes
Verantwortungsbewusstsein
- Gute Teamfähigkeit
- Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit,
Ehrlichkeit
- Fähigkeit zu einer selbstständigen
Arbeitseinteilung
- Souveräne Ausführung der
übertragenen Arbeiten
- Fähigkeit, mit Kunden kommunizieren
und
Probleme zu lösen
Richten
Sie Ihre schriftliche
Bewerbungen auf dem Postweg bitte
an das Tierheim Lindau, siehe Kontakt.
Wir würden uns
freuen, Sie zum Probearbeiten ins Tierheim einladen zu
dürfen. Bewerbungskosten
werden nicht
erstattet.
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